Schwerpunkte meiner Tätigkeit

Mein fachlicher Schwerpunkt liegt in der forensisch-psychologischen Begutachtung zu Fragestellungen im strafrechtlichen Bereich, insbesondere hinsichtlich
- der Aussagepsychologie (Glaubhaftigkeit von Zeug*innenaussagen auf Basis des BGH-Urteils BGH 1 StR 618/98 vom 30.07.1999), der Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit
- der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)
- der Voraussetzungen einer Maßregel der Besserung und Sicherung (insbesondere §§ 63, 64 StGB)
- der Kriminalprognose (Fragen der bedingten Entlassung aus dem Maßregelvollzug, aus lebenslanger Freiheitsstrafe oder bei langen Haftstrafen sowie zu Vollzugslockerungen (§ 454 II StPO, § 67d StGB u. a.)), wobei die Mindestanforderungen (Boetticher et al., 2007) und aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen (Kröber et al., 2019) für Prognosegutachten stets berücksichtigt werden
- der Straf- und Entwicklungsreife (§§ 3, 105 JGG)